BAU & SiGeKo

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Baustellenverordnung

 

Aktivitäten nach der Baustellenverordnung
Baustellenbedingungen Berücksichti­gung
allg.
Grundsätze nach
§ 4 ArbSchG bei
der Planung
Voran­kündi­gung Koordi­nator SiGe-Plan Unterlage
(§3 Abs. 2 Nr. 3)
Beschäftigte Umfang & Art
der Arbeiten
mehrere Arbeitgeber
(gleichzeitig oder nacheinander)
weniger als 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage — —
weniger als 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten —
mehr als 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage
mehr als 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten