BAU & SiGeKo

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Baustellenverordnung

 

Aktivitäten nach der Baustellenverordnung
Baustellenbedingungen Berücksichti­gung
allg.
Grundsätze nach
§ 4 ArbSchG bei
der Planung
Voran­kündi­gung Koordi­nator SiGe-Plan Unterlage
(§3 Abs. 2 Nr. 3)
Beschäftigte Umfang & Art
der Arbeiten
mehrere Arbeitgeber
(gleichzeitig oder nacheinander)
weniger als 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage
weniger als 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten
mehr als 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage
mehr als 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten