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- Baubegleitung
Sicherheits- und Gesundheitskoordination
Die gültige Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet Bauherren, für Bauvorhaben mit mehreren Arbeitgeber (auch Subunternehmer) eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGe-Koordination) zu veranlassen, bzw. einen geeigneten Sicherheitskoordinator (SiGe-Ko) nach den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) zu bestellen.
Unsere ganzheitliche SiGe-Koordination
- Informations- bzw. Startgespräche mit allen Baubeteiligten
- Erstellung der Vorankündigung und Übermittlung an die zuständige Behörde
- Stellung eines geeigneten Koordinators (SiGe-Ko) RAB 30 für die Planungsphase und Ausführungsphase
- Erstellung und Fortführung des SiGe-Plans RAB 31
- Beachtung der Grundsätze des Arbeitsschutzes gem. RAB 33
- Erstellung einer Baustellenordnung
- Erstellung der SiGe-Unterlage für spätere Arbeiten RAB 32
- Handlungsempfehlung und Aufklärung hinsichtlich Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Prävention
- Information zu persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
- Aussagekräftige Projektdokumentation
- Bauherren- und Unternehmerberatung