BAU & SiGeKo

Sicherheits- und Gesundheitskoordination

Die gültige Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet Bauherren, für Bauvorhaben mit mehreren Arbeitgeber (auch Subunternehmer) eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGe-Koordination) zu veranlassen, bzw. einen geeigneten Sicherheitskoordinator (SiGe-Ko) nach den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) zu bestellen.

Unsere ganzheitliche SiGe-Koordination

  • Informations- bzw. Startgespräche mit allen Baubeteiligten
  • Erstellung der Vorankündigung und Übermittlung an die zuständige Behörde
  • Stellung eines geeigneten Koordinators (SiGe-Ko) RAB 30 für die Planungsphase und Ausführungsphase
  • Erstellung und Fortführung des SiGe-Plans RAB 31
  • Beachtung der Grundsätze des Arbeitsschutzes gem. RAB 33
  • Erstellung einer Baustellenordnung
  • Erstellung der SiGe-Unterlage für spätere Arbeiten RAB 32
  • Handlungsempfehlung und Aufklärung hinsichtlich Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Prävention
  • Information zu persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
  • Aussagekräftige Projektdokumentation
  • Bauherren- und Unternehmerberatung