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Aktuelle Branchen-News zu Energie, Prüfungs­verord­nungen, Bauvor­schriften und SiGeKo ...

 

Maßnahmenpakete der KfW seit 01.04.2016

Im Rahmen des "Anreizprogramms Energieeffizienz" werden folgende Maßnahmenpakete gefördert:

Heizungspaket:

Das Heizungspaket besteht mindestens aus der Erneuerung der Heizungsanlage und der darauf abgestimmten Optimierung der Wärmeverteilung.Die Voraussetzung für die Förderung sind:

Es wird ein Wärmeerzeuger aus Basis fossiler Energien (z.B. Gas oder Öl) außer Betrieb genommen, der nicht auf Brennwerttechnik basiert.

Der außer Betrieb genommene Wärmeerzeuger unterliegt nicht der gesetzlichen Austauschpflicht nach § 10 EnEV.

Es wird ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut, der in diesem Programm förderfähig ist (siehe dazu Anlage Technische Mindestanforderungen unter 1.2.1 "Austausch der Heizungsanlage" und 1.2.3 "Heizungsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien").

Die gesamte Heizungsanlage wird optimiert.

Lüftungspaket:

Das Lüftungspaket besteht aus der Erneuerung oder dem erstmaligen Einbau einer förderfähigen Lüftungsanlage (Zu- und Abluftanlage) mit Wärmerückgewinnung in Verbindung mit mindestens einer förderfähigen Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz an der Gebäudehülle (z.B.Dämmung der Wände, Erneuerung der Fenster).

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